Maurerarbeiten
Maurerarbeiten als Nachunternehmer oder Subunternehmer
Tragende und nichttragende Wände, Ausfachungen, Verblendmauerwerk: Mauerwerk als eigenes Paket im Rohbau, mit eigenem Vorarbeiter, für Bauunternehmen, Generalunternehmer und Projektentwickler. Ob das Paket für Ihr Projekt möglich ist, mit welcher Maurerkolonne und wann, legt erst das schriftliche Angebot fest.
Zu unseren Schwerpunkten gehören Luxemburg, Süddeutschland, die Niederlande, Belgien und Norwegen.
Welches Problem wir lösen
Wände und Decken liegen im selben Rohbaupaket, aber das Mauerwerk soll getrennt vergeben werden, ohne dass an Ringankern und Deckenauflagern eine Lücke entsteht.
Warum Sie uns anfragen sollten
- Ein Ansprechpartner und eigener Vorarbeiter
- Der Vorarbeiter organisiert die Arbeiten auf der Baustelle und stimmt sie mit Ihrer Bauleitung ab.
- Ein klares schriftliches Angebot
- Leistungsumfang, Team, Zeitplan, Preis und Verantwortlichkeiten stehen vor Arbeitsbeginn fest.
- Dokumentenanforderungen prüfen wir vorab
- Vor Projektbeginn prüfen wir die geltenden Anforderungen an Dokumente und Entsendung je nach Land, Projekt und Status der Beschäftigten.
- Flexible Kapazitäten
- Eigene Mitarbeiter, Partnerkolonnen unter Vertrag und für den Auftrag ausgewählte Fachkräfte.
Maurerkolonne mit Vorarbeiter: Mauerwerk als Paket
- 01
Maurerkolonne im Werkvertrag
Die Kolonne arbeitet unter unserem Vorarbeiter an einem abgegrenzten Mauerwerksabschnitt, aufgemessen und abgenommen je Geschoss oder Bauabschnitt.
- 02
Wandarten
Außen- und Innenwände, tragend oder nichttragend, aus Kalksandstein, Ziegel, Porenbeton oder Betonstein; Wandstärke und Stein nennt Ihr Plan.
- 03
Was wir für ein Angebot brauchen
Werkpläne, Massen je Wandart in Quadrat- oder Kubikmetern, Steinliste, Öffnungen und Stürze, Bauablauf und Standort.
- 04
Schnittstelle zum Beton
Wer Ringanker, Stürze und Schalung herstellt, wird festgelegt. Bewehrung und Betonarbeiten sind ein eigenes Paket, das Sie mit anfragen können.
- 05
Kran und Gerüst
Kran, Gerüst, Mörtelsilo und Steinlogistik: Wer was stellt und wann das Arbeitsgerüst umgesetzt wird, steht vor Beginn fest.
- 06
Klinker, Verblendmauerwerk, Fassadenarbeiten
Klinkermaurer und Verblender für die Vormauerschale: Verband, Fuge, Abfangung und Luftschicht nach Plan und Musterfläche. Fassadenarbeiten gehören nur dazu, wenn sie benannt sind; auch dieses Gewerk bestätigt das Angebot.
Für wen
- Bauunternehmen, die das Mauerwerk aus dem Rohbaupaket lösen
- Generalunternehmer mit Mauerwerksanteil im Wohnungs- und Gewerbebau
- Projektentwickler, die den Rohbau in Paketen vergeben
- Projekt- und Einkaufsverantwortliche mit Mauerwerks- oder Klinkerpositionen im LV
Wie das Team zusammengestellt wird
- Vorarbeiter und Maurer
- Der Vorarbeiter führt die Maurerkolonne, achtet auf die Schnittstellen zum Betonbau und zeigt Abschnitte zur Abnahme an.
- Herkunft der Kolonne
- Im Angebot steht, ob eigene Arbeitskräfte, eine Partnerkolonne unter Vertrag oder für den Auftrag ausgewählte Fachkräfte mauern.
- Besetzung je Wandart
- Mauermassen, Steinformat und Krankapazität ergeben die Besetzung; Klinkerflächen werden dabei gesondert betrachtet.
Kooperationsmodelle
Nachunternehmerleistung – ein Leistungspaket
Wir führen den vereinbarten Umfang mit eigenem Vorarbeiter aus und sind vertragsgemäß für unseren Teil verantwortlich. Sie legen den Umfang fest und nehmen die ausgeführten Arbeiten ab.
Kolonne für einen Projektabschnitt
Ein Team unter Leitung unseres Vorarbeiters führt einen vereinbarten Abschnitt aus; die Verantwortlichkeiten sind im Vertrag geregelt.
Direkte Anstellung
Wir wählen Fachkräfte aus, die Sie in Ihrem eigenen Unternehmen anstellen.
Rechtliches Modell nach Land
Mauerwerk führen wir in Deutschland, Österreich und den Niederlanden ausschließlich als Werkleistung aus (Werkvertrag, aanneming van werk), nicht als Überlassung von Maurern. In Deutschland steht das Maurer- und Betonbauerhandwerk unter Nr. 1 in Anlage A der Handwerksordnung und ist zulassungspflichtig. Ein ausländisches Unternehmen zeigt die Tätigkeit zuerst bei der zuständigen Handwerkskammer an; danach kann die Arbeit beginnen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Für andere Länder werden die Anforderungen je Projekt bestätigt.
Die konkreten Anforderungen hängen von der Art der Arbeiten, dem Vertragsmodell und dem Status der Arbeitskräfte ab; deshalb bestätigen wir sie für jedes Projekt einzeln. Diese Informationen sind keine Rechtsberatung und bedeuten keine automatische Genehmigung oder Eignung.
Wo wir Anfragen annehmen
Schwerpunktmärkte und Regionen, in denen wir aktiv nach Projekten suchen. Anfragen aus anderen europäischen Ländern nehmen wir ebenfalls an – Modell und Dokumente werden für jedes Projekt bestätigt.
- LuxemburgLuxemburg-Stadt und Kirchberg · Esch-sur-Alzette und Belval · Differdingen · Düdelingen · Industrieregion im Südwesten · Ettelbrück
- DänemarkKopenhagen und Großraum Kopenhagen · Aarhus · Odense · Aalborg · Trekantområdet (Vejle, Kolding, Fredericia) · Esbjerg
- NiederlandeAmsterdam · Rotterdam und das Hafengebiet · Utrecht · Eindhoven und die Region Brainport · Den Haag · Tilburg
- DeutschlandHamburg · Berlin · München und Bayern (Augsburg, Nürnberg) · Frankfurt und die Region Rhein-Main · Rhein-Ruhr-Region (Düsseldorf, Köln) · Stuttgart und Ulm · Südliches Baden-Württemberg (Freiburg, Lörrach, Weil am Rhein, Waldshut-Tiengen, Konstanz, Singen, Bodensee)
- ÖsterreichWien · Linz und Oberösterreich · Graz · Salzburg · Innsbruck
- NorwegenOslo · Bergen · Stavanger · Trondheim · Drammen
- Märkte
So läuft die Zusammenarbeit ab
- 01
Anfrage
Art der Arbeiten, Ort, Gewerke, ungefähre Anzahl und Zeitraum – so viel Sie wissen. Eine E-Mail genügt.
- 02
Prüfung und Angebot
Wir prüfen die Möglichkeiten und das rechtliche Modell und erstellen ein individuelles schriftliches Angebot.
- 03
Vertrag und Dokumente
Wir vereinbaren Umfang, Verantwortlichkeiten und Unterkunft. Vor Projektbeginn prüfen wir die geltenden Anforderungen an Dokumente und Entsendung je nach Land, Projekt und Status der Beschäftigten.
- 04
Mobilisierung und Ausführung
Das Team reist nach dem vereinbarten Plan an, und Sie haben einen Ansprechpartner für das gesamte Projekt.
Erfahrung und Nachweise
Für Maurerarbeiten, Klinker, Verblendmauerwerk und Fassadenarbeiten veröffentlichen wir keine Projektbeschreibungen. Die Projektseite zeigt unsere eigenen Fotos von Bewehrungs- und Betonarbeiten, kein Mauerwerk. Haben Mitglieder des vorgesehenen Teams vergleichbare Arbeiten ausgeführt, nennen wir sie mit dem Angebot.
Projekte →Senden Sie Ihr Projekt für ein Nachunternehmerangebot
Das Leistungspaket ist im Formular bereits ausgewählt – ändern Sie es bei Bedarf. Wir antworten schriftlich; Preis und Bedingungen nennen wir individuell.
Arbeiten Sie in diesem Bereich?
Wir suchen Fachkräfte für Bauprojekte in Europa. Füllen Sie die Bewerbung aus – die Eignung für eine bestimmte Arbeit und ein bestimmtes Land wird individuell geprüft.
Vorarbeiter · Andere
Werden Sie Teil unserer europäischen Bauteams →Sind Sie Nachunternehmer oder eine Kolonne?
Wir suchen langfristige Partner – Nachunternehmer und Kolonnen mit eigenem Vorarbeiter – für Arbeiten in europäischen Projekten.
Nachunternehmer-Partner werden →Häufige Fragen
01Wie wird Mauerwerk abgerechnet: nach Massen oder nach Stunden?
Nach dem vereinbarten Ergebnis, zum Beispiel nach Quadrat- oder Kubikmetern je Wandart, nicht nach Stunden. Der Vertrag legt fest, wie Öffnungen und Stürze aufgemessen werden.
02Wer stellt Kran, Gerüst und Material?
Meist entscheiden das Rohbaupaket und die Baustellenlogistik darüber. Das Angebot nennt für Kran, Gerüst, Steine und Mörtel jeweils einen Verantwortlichen.
03Können Sie Mauerwerk und Betonarbeiten zusammen übernehmen?
Sie können beides anfragen. Bewehrung, Schalung und Betonage haben eine eigene Seite; ob beide Pakete bei Ihrem Projekt zusammen laufen, schreiben wir ins Angebot.
04Führen Sie auch Klinkerarbeiten aus?
Klinker- und Verblendarbeiten können Sie anfragen. Projektbeschreibungen dazu veröffentlichen wir nicht, deshalb nennt das Angebot, wer arbeitet und was diese Personen ausgeführt haben. Senden Sie Musterfläche oder Vorgaben zu Verband und Fuge mit.
05Ist das Maurerhandwerk zulassungspflichtig?
Ja. Das Maurer- und Betonbauerhandwerk ist Nr. 1 in Anlage A der Handwerksordnung, deshalb steht vor dem ersten Einsatz eines ausländischen Unternehmens die Anzeige bei der Kammer.
06Wer ist unser Ansprechpartner auf der Baustelle, und in welcher Sprache?
Ansprechpartner ist der Vorarbeiter. Ihn und die Verständigungssprache benennen wir im Angebot, damit das schon vor dem Vertrag klar ist.
07Wie sende ich Pläne oder ein LV?
Fügen Sie im Formular einen Link zu den Dateien ein (Google Drive, Dropbox, WeTransfer o. Ä.) oder senden Sie sie nach der Anfrage per E-Mail mit Ihrer Anfragenummer.
